Recht auf Zwischenzeugnis

Recht auf Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument, das ihnen bei der weiteren Karriereplanung helfen kann. In diesem Blogartikel informieren wir Sie über das Zwischenzeugnis und ob Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben. Zudem erfahren Sie, wie die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Zwischenzeugnis unterstützen kann.

Was ist ein Zwischenzeugnis und wofür wird es benötigt?

Ein Zwischenzeugnis ist ein schriftliches Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und die Leistung sowie das Verhalten eines Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses vorläufig beurteilt. Ein solches Zwischenzeugnis kann für den Arbeitnehmer von großem Wert sein, etwa bei einer internen Beförderung oder einem geplanten Jobwechsel. Ebenso wie beim Arbeitszeugnis, welches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, kann auch beim Zwischenzeugnis zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Variante unterschieden werden. Ein einfaches Zwischenzeugnis enthält lediglich Informationen über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hingegen enthält zusätzlich Aussagen zu Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten. Um herauszufinden, wie Ihr Arbeitgeber Ihre Leistung bewertet, ist ein qualifiziertes Zwischenzeugnis erforderlich.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Das Arbeitsrecht legt lediglich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis fest, welches ausgestellt wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses besteht daher kein gesetzlicher Anspruch. Allerdings ist nicht immer eine gesetzliche Grundlage für den Anspruch erforderlich. In einigen Fällen kann es auch einen berechtigten Anlass für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses geben. Beispielsweise kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit ohne bisherige schriftliche Beurteilung der Arbeitsleistung ein triftiger Grund sein. Auch für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen kann ein Zwischenzeugnis nützlich sein, um sich bei Unsicherheit über eine Vertragsverlängerung bei anderen Stellen zu bewerben. Betriebliche Veränderungen, wie ein Wechsel des Vorgesetzten, eine neue Position im Unternehmen oder Betriebsübernahmen können die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ebenfalls begründen.

Wie ist ein Zwischenzeugnis aufgebaut und welche Inhalte muss es enthalten?

Ein Zwischenzeugnis sollte bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen, um seinen Zweck zu erfüllen und dem Arbeitnehmer bei der weiteren Karriereplanung zu helfen. Dabei weist es im Allgemeinen keine wesentlichen Unterschiede zu einem endgültigen Arbeitszeugnis auf. Folgende Inhalte müssen in jedem Fall enthalten sein:

  • Überschrift: Deutlich gekennzeichnet als Zwischenzeugnis
  • Stammdaten: Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung: Ausführliche Darstellung Ihrer Funktion und übertragenen Aufgaben im Unternehmen
  • Leistungsbeurteilung und Sozialverhalten: Bewertung Ihrer Arbeitsleistung, Arbeitsmotivation, Teamfähigkeit und des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Schlussformel: Möglichkeit einer Dankesbekundung für die bisherige Zusammenarbeit
  • Unterschrift: Das Zwischenzeugnis muss selbstverständlich vom Arbeitgeber unterschrieben sein.

Bei Unsicherheiten oder Problemen mit Ihrem Zwischenzeugnis steht Ihnen die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler als erfahrener Partner im Arbeitsrecht zur Seite.

Wie fordert man ein Zwischenzeugnis richtig an?

Die richtige Anforderung eines Zwischenzeugnisses ist entscheidend, um Ihren Anspruch darauf geltend zu machen. Bevor Sie Ihren Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten, sollten Sie jedoch sorgfältig abwägen, ob Sie tatsächlich ein solches Dokument benötigen. Der Grund dafür ist, dass die Anfrage nach einem Zwischenzeugnis unter Umständen negative Auswirkungen auf Ihre Beziehung zum Arbeitgeber haben kann. Ein häufiger Anlass für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ist die berufliche Neuorientierung. Da kein gesetzlicher Anspruch besteht, kann Ihr Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sogar ablehnen. Sollten Sie dabei auf Hindernisse stoßen oder rechtliche Unterstützung benötigen, hilft Ihnen die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler gerne weiter.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zwischenzeugnis auszustellen?

Manchmal kommt es vor, dass Arbeitgeber sich weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen, obwohl der Arbeitnehmer einen begründeten Anspruch darauf hat. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen stehen Ihnen hier keine direkten rechtlichen Schritte zur Verfügung. Es empfiehlt sich, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, gibt es alternative Optionen, wie Mitarbeiterbeurteilungen und Empfehlungsschreiben, die als ergänzende Nachweise dienen können. Jeder Fall ist individuell, und es kann ratsam sein, sich auch an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um weitere mögliche Handlungsoptionen zu prüfen. Die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler steht Ihnen in solchen Fällen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. 

Fazit

Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer. In diesem Artikel haben wir Ihnen grundlegende Informationen zum Thema Zwischenzeugnis und Ihren Rechten als Arbeitnehmer vermittelt. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler als erfahrener Partner im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und von unserer Expertise im Arbeitsrecht zu profitieren.

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