height:50px;

Wohnungseigentumsrecht

 

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, welche besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen erfordert.

 

Selbstverständlich sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA  Dr. Weidenthaler verfügt  über eine langjährige praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

 

Er ist Ihnen unter anderem gerne behilflich bei folgenden Rechtsfragen:

  • Durchführung/Abwehr von Anfechtungsklagen im WEG
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Grundstückskaufverträgen
  • Dingliche Wohnrechte
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern
  • Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen
  • Überprüfung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen des Verwalters

 

Ihr Rechtsbeistand für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

Print Friendly, PDF & Email

Institutionen

APRAXA
height:50px;
  • Beschluss vom 15. September 2023
    am September 27, 2023 um 7:30 am

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen […]

  • Beschluss vom 4. September 2023
    am September 27, 2023 um 7:00 am

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei fehlender Darlegung der Fristwahrung und der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität

  • Beschluss vom 17. August 2023
    am September 27, 2023 um 6:58 am

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach vorheriger Auskunftserteilung teilweise […]