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Familienrecht

 

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft . Wichtige Bereiche im Familienrecht sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft. Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung.

 

Herr RA Frank (Fachanwalt für Familienrecht) und RA Freidhof beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei:

  •  Vorbereitung der Eheschließung und Lebenspartnerschaften
  •  Ausarbeitung, Gestaltung sowie Prüfung von Eheverträgen
  •  Ausarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen unter Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Alle Angelegenheiten die im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft stehen
  • Ausarbeitung, Gestaltung und Prüfung von  Scheidungsvereinbarungen
  • Regelungen bezüglich von Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Vermögenstrennung, Zugewinn
  • Regelungen des Versorgungsausgleiches (Rentenanwartschaften)
  • Regelungen betreffend Sorge- und Umgangsrecht

 

Ihr Rechtsbeistand für Familienrecht sind Rechtsanwalt Peter Frank und Rechtsanwalt Stephan Freidhof.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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