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Mietrecht

 

Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerbemietrecht. Daneben sind wir auch verstärkt im Wohnungseigentumsrecht tätig. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, welche besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen erfordert.

 

Selbstverständlich sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  RA Dr. Weidenthaler verfügt  über eine langjährige praktische Erfahrung.

 

Er ist Ihnen u.a. gerne behilflich in folgenden Bereichen:

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
  • Vorbereiten von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzug, Kündigung wegen Störung des Hausfriedens)
  • Geltendmachung/Abwehr von mietvertraglichen Gewährleistungsansprüchen (Mietminderung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen usw.)
  • Betriebskostenrecht
  • Mietpreiserhöhungen
  • Durchführung/Abwehr von Anfechtungsklagen im WEG
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Grundstückskaufverträgen
  • Streitigkeiten bei Maklerverträgen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Grenzstreitigkeiten, Überbau, Überwuchs, Immissionen, altrechtliche Dienstbarkeiten)
  • Dingliche Wohnrechte

 

Ihr Rechtsbeistand für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung auch persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • 4 AZR 273/23
    von Das Bundesarbeitsgericht am Oktober 10, 2024 um 12:00 am

    Eingruppierung - Führer eines Schwimmgreifers - körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten

  • 10 AZR 190/23
    von Das Bundesarbeitsgericht am Oktober 9, 2024 um 12:00 am

    Tarifliche Freistellungstage - Schichtsystem - anteiliger oder voller Anspruch - Berechnungsweg - Erfüllung

  • 8 AZR 91/22
    von Das Bundesarbeitsgericht am Oktober 9, 2024 um 12:00 am

    Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegung des Schadens - Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

  • Beschluss vom 12. Juli 2024
    am Oktober 10, 2024 um 7:00 am

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Rechtsschutzgleichheit und rechtliches Gehör durch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe und […]

  • Beschluss vom 4. September 2024
    am Oktober 4, 2024 um 7:00 am

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 5. September 2024
    am Oktober 2, 2024 um 7:30 am

    Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz festgelegten Höhe des Kinderfreibetrages im Jahr 2014