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Mietrecht

 

Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerbemietrecht. Daneben sind wir auch verstärkt im Wohnungseigentumsrecht tätig. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, welche besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen erfordert.

 

Selbstverständlich sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  RA Dr. Weidenthaler verfügt  über eine langjährige praktische Erfahrung.

 

Er ist Ihnen u.a. gerne behilflich in folgenden Bereichen:

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
  • Vorbereiten von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzug, Kündigung wegen Störung des Hausfriedens)
  • Geltendmachung/Abwehr von mietvertraglichen Gewährleistungsansprüchen (Mietminderung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen usw.)
  • Betriebskostenrecht
  • Mietpreiserhöhungen
  • Durchführung/Abwehr von Anfechtungsklagen im WEG
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Grundstückskaufverträgen
  • Streitigkeiten bei Maklerverträgen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Grenzstreitigkeiten, Überbau, Überwuchs, Immissionen, altrechtliche Dienstbarkeiten)
  • Dingliche Wohnrechte

 

Ihr Rechtsbeistand für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung auch persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • 2 AZR 196/22 (A)
    von Das Bundesarbeitsgericht am März 28, 2024 um 12:00 am

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • 10 AZR 35/23
    von Das Bundesarbeitsgericht am März 27, 2024 um 12:00 am

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung - Urteil ohne […]

  • 10 AZR 34/23
    von Das Bundesarbeitsgericht am März 27, 2024 um 12:00 am

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung - Urteil ohne […]

  • Beschluss vom 18. März 2024
    am März 27, 2024 um 8:00 am

    Unzulässiger Eilantrag und Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung

  • Beschluss vom 8. März 2024
    am März 27, 2024 um 7:58 am

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer verdeckten Fesselung bei Ausführung eines sicherungsverwahrten Beschwerdeführers

  • Beschluss vom 4. März 2024
    am März 27, 2024 um 7:55 am

    Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde