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Mietrecht

 

Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerbemietrecht. Daneben sind wir auch verstärkt im Wohnungseigentumsrecht tätig. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, welche besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen erfordert.

 

Selbstverständlich sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  RA Dr. Weidenthaler verfügt  über eine langjährige praktische Erfahrung.

 

Er ist Ihnen u.a. gerne behilflich in folgenden Bereichen:

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
  • Vorbereiten von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzug, Kündigung wegen Störung des Hausfriedens)
  • Geltendmachung/Abwehr von mietvertraglichen Gewährleistungsansprüchen (Mietminderung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen usw.)
  • Betriebskostenrecht
  • Mietpreiserhöhungen
  • Durchführung/Abwehr von Anfechtungsklagen im WEG
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Grundstückskaufverträgen
  • Streitigkeiten bei Maklerverträgen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Grenzstreitigkeiten, Überbau, Überwuchs, Immissionen, altrechtliche Dienstbarkeiten)
  • Dingliche Wohnrechte

 

Ihr Rechtsbeistand für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung auch persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • Beschluss vom 20. Juni 2024
    am Juli 24, 2024 um 7:00 am

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 25. Juni 2024
    am Juli 24, 2024 um 7:00 am

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfassungsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Beschluss vom 16. Mai 2024
    am Juli 24, 2024 um 7:00 am

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostengrundentscheidung