Enterbung Kind

Enterbung Kind

Die rechtlichen Grundlagen der Enterbung: Was das Gesetz vorsieht

In Deutschland ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Enterbung eines Kindes ist grundsätzlich möglich, allerdings mit Einschränkungen. Sie muss ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgehalten und begründet werden. Trotz Enterbung besteht für das Kind ein Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. 

In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte zu diesem Thema aufzeigen. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler zu kontaktieren.

Entziehung des Pflichtteils: Unter welchen Umständen kann der Pflichtteil entzogen werden?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern ihre Kinder enterben möchten. Eine Enterbung ist immer zulässig, die Entziehung des Pflichtteils jedoch nur in bestimmten Fällen. In Deutschland sind folgende Gründe gesetzlich anerkannt:

  • Schwere Verfehlungen gegenüber dem Erblasser oder dessen Angehörigen
  • Straftaten, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung geführt haben
  • Verweigerung der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser

Sind Sie unsicher, ob die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils ausreichend sind? Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Enterbung Kind: So wird eine Enterbung wirksam

Eine Enterbung muss ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Es reicht nicht aus, das Kind lediglich nicht zu erwähnen. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen. Die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler unterstützt Sie gerne bei der Erstellung eines rechtskonformen Testaments oder Erbvertrags. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Pflichtteil: Was dem enterbten Kind zusteht

Auch wenn ein Kind enterbt wurde, hat es in der Regel Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung des Pflichtteils ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Nachlasswert und der Anzahl der Erben. Um Fehler bei der Berechnung zu vermeiden, stehen Ihnen unsere Anwälte hierbei zur Seite.

Anfechtungsmöglichkeiten: Die Rolle des Anwalts in Enterbungsfällen

In manchen Fällen kann eine Enterbung rechtlich angefochten werden, beispielsweise wenn das Testament formal nicht korrekt ist oder der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig war. Hierbei ist es von großem Vorteil, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an Ihrer Seite zu haben. Die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler verfügt über umfassende Expertise im Bereich Erbrecht und steht Ihnen bei Fragen rund um Enterbung und Anfechtungsmöglichkeiten kompetent zur Seite.

 Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.

Zusammenfassung:

Die Enterbung eines Kindes ist ein komplexes und sensibles Thema. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten genau zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema “Enterbung Kind”. Von der Erstellung eines rechtskonformen Testaments oder Erbvertrags über die Berechnung des Pflichtteils bis hin zur Anfechtung einer Enterbung – unsere Experten stehen Ihnen zur Seite.

Sind Sie von einer Enterbung betroffen oder möchten Sie ein Kind enterben? Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei der Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Erbrecht. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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