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Verkehrsrecht

 

Die Unfallregulierung, d.h. die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, ist wesentlicher Teil des Verkehrsrechts und seit Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler.

Hinzu kommt ein solides Grundwissen in der Unfallanalyse und der Unfallrekonstruktion. Physikalisches und teilweise mathematisches Grundwissen erleichtern das Verständnis von Unfallabläufen und Unfallgeschehnissen. Freilich ist der Rechtsanwalt kein technischer Sachverständiger, die überschlägige Prüfung und ein grundlegendes Verständnis technischer Sachverhalte dürfen indessen erwartet werden.

 

Die Unfallregulierung ist ein Querschnittsreferat. Hier laufen mehrere Rechtsgebiete zusammen.

 

Herr RA Frank (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und RA Dr. Weidenthaler beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei:

  • Regulierung von Kfz-Schäden
  • Regulierung von Personenschäden
  • Regulierung von Verdienstausfall u.a.
  • Bußgeldverfahren
  • Strafbefehlsverfahren aufgrund eines Verkehrsdeliktes

 

Regelmäßige Fortbildung in rechtlicher und technischer Hinsicht ist uns eine Selbstverständlichkeit. Einerseits erfordert die Aufrechterhaltung des Fachanwalttitels den Nachweis regelmäßiger Fortbildung, andererseits ist sie aber auch im Rahmen unseres Qualitätsmanagements unerlässlich. Im Übrigen wollen wir unseren Mandanten auch hohe fachliche Kompetenz verbunden mit aktuellem Fachwissen garantieren.

 

Ihr Rechtsbeistand für alle Bereiche der Unfallregulierung sind Rechtsanwalt Peter Frank und Rechtsanwalt Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach  einer Terminvereinbarung persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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    am April 12, 2024 um 7:00 am

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfolgreich

  • Beschluss vom 6. März 2024
    am April 12, 2024 um 6:57 am

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 26. März 2024
    am April 12, 2024 um 6:55 am

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