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Erbrecht

 

Herr Fachanwalt für Erbrecht RA Freidhof betreut Sie in allen erbrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

Er ist hierbei insbesondere in folgenden Fragestellungen tätig:

  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsberatung und Erbvertrag
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Erbengemeinschaft und Erbteilung
  • Erbenhaftung
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
  • Nachlassabwicklung
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Vermächtnis
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren

 

Ihr Rechtsbeistand für Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Freidhof.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • Beschluss vom 17. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 7:00 am

    Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig

  • Beschluss vom 16. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:59 am

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 10. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:58 am

    Mangels genügender Darlegung zum Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes und zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde