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Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht betrifft Rechtsfragen, die sich aus Beschäftigungsverhältnissen, das heißt in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ergeben. Klassische Streitfälle im Arbeitsrecht sind Lohnansprüche, Arbeitszeitregelung oder Kündigungsfragen. Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.

 

Ob es um Kündigungen, Lohn, Abmahnungen, Betriebsrenten, Arbeitszeugnisse oder Aufhebungsverträge geht, der Rat eines Experten im Arbeitsrecht ist hier immer sinnvoll, da z.B. Vereinbarungen über die Aufhebung eines Arbeitsvertrages auch sozialrechtliche Folgen für den Arbeitnehmer haben können. Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie vor jedem deutschen Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Selbstverständlich sind wir auch beratend tätig um Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden.

 

Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Dr. Weidenthaler  betreut Sie bei:

  • Prüfen und Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Abfindungen
  • Gehaltsklagen
  • Abmahnungen
  • Änderungskündigungen
  • Zeugnisprüfungen
  • Diskriminierung
  • Wettbewerbsverbot
  • Eingruppierungen
  • Beschlussverfahrenen
  • Fragen des kollektiven Arbeitsrechts
  • Fristlosen Kündigungen
  • Anfechtung von Arbeitsverträgen
  • Entfristungsklagen
  • Mindestlohn
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung

 

Ihr Rechtsbeistand für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung  persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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