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Wohnungseigentumsrecht

 

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, welche besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen erfordert.

 

Selbstverständlich sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist.

 

Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA  Dr. Weidenthaler verfügt  über eine langjährige praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

 

Er ist Ihnen unter anderem gerne behilflich bei folgenden Rechtsfragen:

  • Durchführung/Abwehr von Anfechtungsklagen im WEG
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Grundstückskaufverträgen
  • Dingliche Wohnrechte
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern
  • Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen
  • Überprüfung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen des Verwalters

 

Ihr Rechtsbeistand für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht Dr. Heiko Weidenthaler.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns, Ihnen nach einer Terminvereinbarung persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • Beschluss vom 17. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 7:00 am

    Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig

  • Beschluss vom 16. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:59 am

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 10. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:58 am

    Mangels genügender Darlegung zum Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes und zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde