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Versicherungsrecht

 

Versicherungsunternehmen verfügen über geschultes Personal und hohe finanzielle Mittel. Die Konsultation eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts auf Seiten des Versicherers gleicht die strukturellen Nachteile aus.

 

Herr Fachanwalt für Versicherungsrecht RA Freidhof betreut Sie in allen versicherungsrechtlichen Fragen  sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit höchster Kompetenz.

 

Er betreut Sie insbesondere in den Bereichen der:

  • Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Privaten Unfallversicherung
  • Sachversicherung (z.B. Hausrat-, Gebäude-, Reisegepäck-, Fahrzeug-,  Betriebsunterbrechungs- und Brandversicherung)
  • Privaten Krankenversicherung
  • Privaten Personenversicherung (z.B. Lebens-, Reiserücktrittversicherung)
  • Rechtsschutzversicherung

 

Ihr Rechtsbeistand für alle Bereiche der versicherungsrechtlichen Fragen ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Stephan Freidhof.

 

Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email.

 

 

Wir freuen uns,  Ihnen nach einer Terminvereinbarung  auch persönlich in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.

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Institutionen

APRAXA
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  • Beschluss vom 3. April 2024
    am April 29, 2024 um 7:00 am

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 11. April 2024
    am April 29, 2024 um 6:51 am

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde

  • Beschluss vom 8. April 2024
    am April 29, 2024 um 6:50 am

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde