Qualität

 

 

Wir sind Mitglied bei APRAXA, der Genossenschaft der Steuerberater und Rechtsanwälte. Als Teil eines bundesweiten Netzwerkes verfügen wir über aktuellste, fachspezifische Informationen und nutzen die gesamte Bandbreite persönlicher und institutioneller Beziehungen.

Noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne auf unser Qualitätsmanagement an, wir sind auch insoweit gerne für Sie da.

Print Friendly, PDF & Email

Institutionen

APRAXA
height:50px;
  • Beschluss vom 17. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 7:00 am

    Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig

  • Beschluss vom 16. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:59 am

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Beschluss vom 10. April 2024
    am Mai 3, 2024 um 6:58 am

    Mangels genügender Darlegung zum Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes und zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde