Feb
21
Einen ansich dramatischen Fall hat der BGH am 18.1.2012 entschieden. Die Ehegatten hatten noch vor ihrer Eheschließung im Jahre 1995 einen Ehevertrag errichtet, in welchem sie Gütertrennung vereinbarten. Regelungen zum Versorgungsausgleich waren nicht enthalten.
Im Jahre 2004 wurde die Lebensversicherung der Ehefrau mit 150.000 Euro ausgezahlt. Noch am selben Tage zahlte sie den ausgezahlten Betrag in eine private Rentenversicherung ein. Ein großer Fehler wie sich zeigte. Es kam nämlich zur Trennung der Gatten sowie zur Ehescheidung (Zustellung Scheidungsantrag 3.3.2010, Ehezeitende iSd Versorgungsausgleiches 28.2.2010). Das Familiengericht führte den Versorgungsausgleich durch und teilte damit auch jene Versorgungsanwartschaften, welche die Ehefrau aus ihrer privaten Rentenversicherung erworben hatte. Dieses Ergebnis sei nicht unbillig befanden das OLG Köln wie auch der BGH (Beschluss vom 18.1.2012 XII ZB 213/11). Wie drückt dies Burschel im Beck-Blog aus? “Extrem dumm gelaufen”.
Die Diskussion um diesen Sachverhalt und um die Entscheidungsgründe des BGH ist lesenswert, dürfte für die Betroffene aber kein Trost sein. Wie soll man auch im Vornherein wissen, daß der Partner sechs Jahre später “stiften geht”. Es ist allerdings auch nicht sehr konsequent, wenn bei Vereinbarung von Gütertrennung der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen oder wenigstens modifiziert wird.
