Bisher war streitig, welche Rechte dem einzelnen Wohnungseigentümer hinsichlich der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen des Hausverwalters zustehen. Weiter

Sind Sie noch ganz dicht?

6. Februar 2011 | RA Dr. Weidenthaler | Wohnungseigentumsrecht

Die wenigsten Grundstückseigentümer wissen bisher, dass das Haus in nicht allzu ferner Zukunft zu einem teuren Spaß werden kann: Weiter

Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat einen Balkon zum Wintergarten umgebaut und Fenster durch Balkone ersetzt, ohne dazu die Zustimmung aller anderen Wohnugseigentümer der Anlage eingeholt zu haben.

In diesem Fall ist er nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, auch wenn nur ein Wohnugseigentümer dies verlangt. Ist der Eigentümer hierzu nicht bereit, so kann der Rückbau zwangsweise gegen Erstattung der Kosten per “Ersatzvornahme” vorgenommen werden. Der in der Wohnung lebende Mieter ist verpflichtet, diesen Rückbau zu dulden (Bundesgerichtshof, V ZR 112/06).