So der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer in einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr. Die Reform des Flensburger Punktesystems ist derzeit in aller Munde. Weiter

Wir hatten in diesem Blog bereits über die KfzPflVVO und ihre Bedeutung für den Regress des Haftpflichtversicherers berichtet. Das AG Bad Kissingen hatte in einem konkreten Fall die Regressmöglichkeit des Versicherers verneint, Weiter

Der Versicherungsnehmer begeht eine Obliegenheitspflichtverletzung, wenn er nach einem Unfall seiner Versicherung den Fahrer nicht benennt. Weiter

Es ist für den Radfahrer nicht nur gefährlich mit 1,96 Promille auf einem Fahrrad zu fahren, es kann auch rechtlich zu unangenehmen Konsequenzen führen. Weiter

Wir hatten schon auf die KfzPflVVO hingewiesen, in welcher die Regressmöglichkeiten des Kfz-Versicherers gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer ermöglicht wird. Die Regressfälle häufen sich. Weiter

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Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet neben dem allgemeinen Straßenverkehrsrecht auch das Wegerecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, Seerecht und weitere definierte Gebiete.
Für den privaten Teilnehmer am Straßenverkehr beschränkt sich die Rechtsberatung im Verkehrsrecht also auf Gesetze und Regeln rund um die StVO, Verkehrshaftung, Verkehrsstrafrecht, Bußgelder und Verwarnungen, Fragen rund um das Thema Fahrerlaubnis sowie die Kfz-Zulassung. Das Verkehrsrecht ist heute ein komplexes Feld, welches sich aus Vorgaben des öffentlichen und des Privatrechts zusammensetzt.

Wir vertreten Sie sowohl bei der außergerichtlich als auch vor Gericht bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Betreuung und Rechtsberatung im Verkehrsrecht erhalten Sie von uns
- bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalles
- Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit Auslandsberührung
- Abrechnung mit Ihrer Vollkaskoversicherung
- Bußgeldangelegenheiten
- Verkehrsstrafrecht
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot

Ihr Rechtsbeistand für Verkehrsrecht in Bad Kissingen und Ebern ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Peter Frank.
Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 9531 6737, per eMail ra-frank@t-online.de (Büro Ebern) oder + 49 0971/ 2047, kanzlei@blankenburg-frank.de, (Büro Bad Kissingen). Gerne begrüßen wir Sie auch persönlich in unseren Kanzleien in Bad Kissingen oder Ebern.