Viele Mieter wissen, dass so genannte starre Fristenpläne für Schönheitsre-paraturen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Was ist jedoch mit den anderen Mietern, welche Renovierungsarbeiten vorgenommen haben, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet waren? Weiter

Die Nutzerwechselgebühr ist vom Vermieter zu tragen!

23. März 2012 | RA Dr. Weidenthaler | Mietrecht

Wenn ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode auszieht, fallen häufig Zwischenablesekosten an, zu denen auch die Nutzerwechselgebühr gehört. Früher war in der Fachliteratur und der Rechtsprechung höchst streitig, ob diese Kosten dem Mieter im Wege der Betriebskosten auferlegt werden können. Weiter

Der Mieter muss die Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen an den zu erwartenden Aufwand hinnehmen. Sicherheitszuschläge sind hingegen nicht zulässig. Weiter

Häufig wir bei Auszug von den Mietvertragsparteien ein Übergabeprotokoll angefertigt und unterzeichnet, in welchem z.B. verschiedene Mängel aufgelistet sind oder aber die Mangelfreiheit der Wohnung bestätigt wird. Was passiert aber, wenn sich der Vermieter später Schäden geltend macht, welche im Protokoll nicht aufgelistet sind? Weiter

Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnug vermietet, z.B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten geführt wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältins über Wohnraum und Garage vor. Weiter

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Mietrecht

Sowohl für Mieter als auch Vermieter regelt das Mietrecht unter anderem Kündigungsfragen, Gültigkeit von Mietverträgen, Nebenkostenregelungen, Fragen zu Mietminderung bzw. -erhöhung. Unterschieden wird im Gesetz hierbei zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum oder Gewerbemietverhältnisse .
Das Mietrecht ist umfangreich in den Vorschriften des BGB sowie zahlreichen Nebenvorschriften geregelt und stellt für den juristischen Laien ein nur schwer zu verstehende und zu überblickende Materie dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die rege Tätigkeit des Gesetzgebers auf dem Gebiet Mietrecht u.a. im Bereich der Befristung und Kündigung von Mietverhältnissen zu zahlreichen Veränderungen geführt hat.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in den letzten Jahren vor allem die Rechte der Mieter gestärkt wurden.

Betreuung und Rechtsberatung im Mietrecht erhalten von uns
Mieter in sämtlichen Bereichen Mietrechts, wie
- Überprüfung von Mietverträgen
- Wirksamkeit einer Mieterhöhung
- Geltendmachung von Mietminderung
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Haustierhaltung
- Räumungs-und Vollstreckungsschutz

Vermieter in sämtlichen Bereichen des Mietrechts, wie
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung einer Mieterhöhung
- Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen
- Regelungen im Zusammenhang mit der Kaution
- Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten
- Räumungsangelegenheiten

Ihr Rechtsbeistand für Mietrecht in Bad Kissingen und Ebern ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dr. Heiko Weidenthaler.
Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 9531 6737, per eMail ra-frank@t-online.de (Büro Ebern) oder + 49 0971/ 2047, kanzlei@blankenburg-frank.de, (Büro Bad Kissingen). Gerne begrüßen wir Sie auch persönlich in unseren Kanzleien in Bad Kissingen oder Ebern.