Pfennigabsätze und Mietrecht

26. Januar 2013 | RA Dr. Weidenthaler | Mietrecht

Damenschuhe mit Pfennigabsätzen können bei Männern gegebenenfalls erotische Phantasien auslösen, sind in den Augen von Vermietern aber häufig Objekte des Hasses. Weiter

Wiederkehrende Beeinträchtigungen durch Lärm, wie z.B. durch fortdauerndes Hundegebell können einen Mietmangel darstellen. Insoweit stellt sich die Frage, ob ein so genanntes Lärmprotokoll erstellt werden muss. Weiter

Die Abrechnungsfrist des Vermieters hinsichlich der Betriebskosten für das Jahr 2011 läuft am 31.12.2012 ab. Weiter

Bodenbelagswechsel mit Trittschallfolgen

28. September 2012 | RA Dr. Weidenthaler | Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

In einer Wohnungseigentumsanlage darf kein Wohnungseigentümer die im Zeitpunkt der Errichtung geltenden Trittschallschutzanforderungen nachteilig verändern, folglich auch sein Mieter nicht. Weiter

Im Mietrecht kommt es manchmal entscheidend darauf an, wann der Ver- mieter die Wohnung zurück erhalten hat. Der Begriff “Zurückerhalten” be- deutet insoweit eine Veränderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters. Weiter

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Mietrecht

Sowohl für Mieter als auch Vermieter regelt das Mietrecht unter anderem Kündigungsfragen, Gültigkeit von Mietverträgen, Nebenkostenregelungen, Fragen zu Mietminderung bzw. -erhöhung. Unterschieden wird im Gesetz hierbei zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum oder Gewerbemietverhältnisse .
Das Mietrecht ist umfangreich in den Vorschriften des BGB sowie zahlreichen Nebenvorschriften geregelt und stellt für den juristischen Laien ein nur schwer zu verstehende und zu überblickende Materie dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die rege Tätigkeit des Gesetzgebers auf dem Gebiet Mietrecht u.a. im Bereich der Befristung und Kündigung von Mietverhältnissen zu zahlreichen Veränderungen geführt hat.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in den letzten Jahren vor allem die Rechte der Mieter gestärkt wurden.

Betreuung und Rechtsberatung im Mietrecht erhalten von uns
Mieter in sämtlichen Bereichen Mietrechts, wie
- Überprüfung von Mietverträgen
- Wirksamkeit einer Mieterhöhung
- Geltendmachung von Mietminderung
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Haustierhaltung
- Räumungs-und Vollstreckungsschutz

Vermieter in sämtlichen Bereichen des Mietrechts, wie
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung einer Mieterhöhung
- Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen
- Regelungen im Zusammenhang mit der Kaution
- Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten
- Räumungsangelegenheiten

Ihr Rechtsbeistand für Mietrecht in Bad Kissingen und Ebern ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dr. Heiko Weidenthaler.
Für eine spezifische Beratung betreffend Ihrer Anliegen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 9531 6737, per eMail ra-frank@t-online.de (Büro Ebern) oder + 49 0971/ 2047, kanzlei@blankenburg-frank.de, (Büro Bad Kissingen). Gerne begrüßen wir Sie auch persönlich in unseren Kanzleien in Bad Kissingen oder Ebern.