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Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Vertrauensschutz
8. Juli 2010 | RA Dr. Weidenthaler | Arbeitsrecht
Der EuGH hat im März 2009 entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche wegen Erkrankung nicht verfallen. Streitig war seitdem, ob sich der Arbeitgeber für die Vergangenheit auf Vertrauenschutz berufen kann. Das BAG hat mit Urteil vom 23.03.2010 (Az: 9 AZR 128/09) nunmehr klargestellt, dass der Arbeitgber seit dem 24.11.1996 keinen Vertrauenschutz beanspruchen kann. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich rückwirkend bis 1996 noch Urlaubsansprüche realisieren können, wenn diese bisher wegen Erkrankung nicht gewährt wurden.
