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Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat mit Wirkung ab 3.8.2010 Herrn RA Peter Frank die Befugnis zur Führung des Titels “Fachanwalt für Verkehrsrecht” verliehen.Die Fachanwaltsbezeichnung wird verliehen, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Neben einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt müssen besondere Kenntnisse durch die Teilnahme an einem speziellen Lehrgang mit mindestens 120 Stunden nachgewiesen werden. Weitergehend müssen drei Klausuren geschrieben werden, die regelmäßig einen Zeitraum von bis zu fünf Stunden erreichen. Weiterhin müssen praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet belegt werden. Im Verkehrsrecht sind dies mindestens 160 Fälle, wovon 60 gerichtliche Verfahren betreffen müssen, die in den letzten drei Jahren eigenverantwortlich bearbeitet wurden. Diese Fälle müssen die Bereiche Verkehrszivilrecht, insbesondere Verkehrshaftungs- und Verkehrsvertragsrecht, den Bereich Versicherungsrecht insbesondere Kraftfahrt-, Kasko- und Personenversicherung, den Bereich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, den Bereich Fahrerlaubnisrecht und schließlich den Bereich Verfahrens- und Prozessrecht betreffen.
